Geldwäschereigesetz

Neben dem Banken- und Versicherungssektor unterliegen weitere Personen wie Treuhänder, Anwälte, treuhänderische Verwaltungsräte usw. als Finanzintermediäre dem Geldwäschereigesetz, sofern sie berufsmässig über fremde Vermögenswerte verfügen. Die Abgrenzung, wann Berufsmässigkeit gegeben ist oder ob Sie rechtlich über fremdes Vermögen verfügen, ist nicht ganz einfach. Finanzintermediäre sind verpflichtet, sich einer Selbstregulierungsorganisation anzuschliessen.

Wir klären für Sie ab, ob Sie sich einer Selbstregulierungsorganisation anschliessen müssen und führen für Sie auf Wunsch die Geldwäschereigesetz-Dokumentation.

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