Bewilligungen
Wer in der Schweiz arbeitet oder in die Schweiz einreisen möchte, benötigt dafür eine ausländerrechtliche Bewilligung. Für Bürger/innen mit Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA sind die Voraussetzungen zur Erteilung einer ausländerrechtlichen Bewilligung erschwert. Dank langjähriger Erfahrung und Kooperation mit den verschiedenen Arbeits- und Migrationsämtern organisieren wir für Sie erfolgreich die notwendigen Bewilligungspapiere.
Entsendung
Oft werden Mitarbeitende für befristete Einsätze in die Schweiz entsandt. Auch diese Angestellten benötigen für ihre Einsätze in der Schweiz eine Bewilligung oder Meldung. Des Weiteren gelten für diese die schweizerischen Lohn- und Arbeitsrechtsvorschriften. Bei Verstoss gegen die Entsendungs- und Arbeitsgesetzvorschriften drohen den entsendenden Unternehmen hohe Bussen oder gar Arbeitsverbote für die Schweiz.
