Arbeitsrecht und Mietrecht

Vertretung und Beratung von Arbeitnehmer/innen und Mieter/innen

Insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts und des Mietrechts werden oft zu Lasten der schwächeren Vertragspartei – also zu Lasten von Arbeitnehmenden oder Mietern – rechtlich nicht durchsetzbare Vereinbarungen getroffen.

Sind Sie der Ansicht, dass Ihnen etwas zusteht oder Sie eine bestimmte Forderung nicht bezahlen müssen, dann kontaktieren Sie uns. Gerne klären wir dies ab und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Anliegen.

Vertretung und Beratung von Arbeitgeber/innen und Vermieter/innen

Sind Sie Arbeitgeber/in oder Vermieter/in, zeigen wir Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken auf oder unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen.

Kontaktieren Sie uns am besten bei auftretenden Rechtsfragen und zwar bevor eine Rechtsstreitigkeit entsteht. Damit können Sie sich oft Kosten und Zeit sparen.

Rechtssichere Arbeitsverträge und Mietverträge

Wir empfehlen Ihnen, die Verträge vor Abschluss durch einen auf Arbeits- und Mietrecht spezialisierten Juristen zu überprüfen oder direkt durch einen Juristen oder Anwalt erstellen zu lassen.

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